Kanzlei Böhm
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Was Sie als Arbeitnehmer
wissen sollten

Beachten Sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber unbedingt die dreiwöchige Klagefrist, welche ab Zugang der Kündigung läuft, andernfalls sind Sie mit allen Ihren Ansprüchen (und seien sie auch noch so berechtigt) ausgeschlossen.

Achten Sie im Falle einer Kündigung des Arbeitgebers ebenfalls auf die Einhaltung der für Ihren Vertrag geltenden ordentlichen Kündigungsfrist, andernfalls droht eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeldbezug. Auch die Höhe einer vom Arbeitgeber gezahlten Abfindung kann sich ggf. nachteilig auf Ihre ALG 1 Ansprüche auswirken.

Sie möchten das Arbeitsverhältnis gerne mit einem Aufhebungsvertrag beenden? Auch hier kann eine 12-wöchige Sperrzeit beim ALG 1 Bezug drohen, wenn Sie selbst einen Grund für die Kündigung gesetzt haben.

Der Arbeitgeber kann Sie auch während der laufenden Arbeitsunfähigkeit kündigen.

Sind Sie unsicher bei dem Ihnen erteilten Zeugnis oder haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? Häufig reicht bereits eine Erstberatung aus, um Ihre Fragen zu beantworten.

Vergessen Sie nicht auf arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu achten. Sie betragen oftmals nur drei Monate und bewirken den Verfall Ihrer Ansprüche. Insbesondere arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind aufgrund aktueller Neuerungen in der Rechtsprechung häufig unwirksam.

Ist Ihr Arbeitsplatz für Sie aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet, dann sollten Sie über die Geltendmachung einer Versetzung nachdenken? Vor allem im Falle einer vorliegenden Schwerbehinderung haben Sie weitreichende Möglichkeiten.

Sie denken, Sie sind selbständig. Oft können Sie Ihre Verhandlungsposition und damit Ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber optimieren, indem Sie prüfen lassen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Schwangerschaft und Kündigung: Als Schwangere genießen Sie besonderen Kündigungsschutz und sind somit fast unkündbar. Das gilt auch während der Probezeit.

Überlegen Sie sich gut, für welche Zeit Sie in den ersten zwei Lebensjahren Ihres Kindes Elternzeit beantragen und ob Sie Ihren Antrag mit einem Teilzeitbeschäftigungsantrag während der Elternzeit verbinden. Ihr Elternzeitantrag ist nach Antragstellung nicht mehr einseitig veränderbar.

Überstundenvergütung: Sie tragen die Beweislast. Notieren Sie sich jede einzelne Überstunde mit Datum und genauer Uhrzeit sowie darüber, wer die Überstunden mit welchem Inhalt angeordnet hat. Führen Sie genau Buch und beachten Sie die oben erwähnten Ausschlussfristen.

Mobbing: Führen Sie ein detailliertes Mobbingtagebuch über jeden einzelnen Vorfall, sammeln Sie Beweise und lassen Sie sich gesundheitliche Auswirkungen detailliert ärztlich attestieren; sie sind voll beweispflichtig.


Überlegen Sie sich genau, wie weit Sie bei Vorliegen der von mir angesprochenen oder auch anderer Punkte alleine eine für Sie optimale Lösung herbeiführen können. In den meisten Fällen ist es sehr sinnvoll anwaltlichen Rat und Beistand in Anspruch zu nehmen; Ich helfe Ihnen gerne und bespreche gemeinsam mit Ihnen ein effektives und sinnvolles Vorgehen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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